Bedingungen und Konditionen

Wird ein Shooting gebucht, unterzeichnet der Kunde sich an diesen Bedingungen zu halten und für den vereinbarten Preis aufzukommen.

  • Dieser Vertrag besteht zwischen Alex Trentini Photo (Fotograf) und KUNDE, was die Auftraggeber, Angestellten, verbundenen Unternehmen und Vertreter des Kunden einschließt. Der Kunde bestätigt, dass er rechtlich befugt ist, diesen Vertrag im Namen seines Arbeitgebers, seines Unternehmens oder seiner Organisation abzuschließen. Die Beziehung des Fotografen zum Kunden ist die eines unabhängigen Auftragnehmers.

  • Der Kunde erkennt an, dass der Fotograf der Urheber des Bildes/der Bilder ist und auch der erste und alleinige Inhaber aller Urheberrechte am Bild/an den Bildern. Das/die Bild(er) und alle Urheberrechte verbleiben ohne Einschränkung im ausschließlichen Eigentum des Fotografen.

  • Der Kunde darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Fotografen keine Änderungen an den Bildern vornehmen oder zulassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Filter, Hinzufügungen, Abzüge oder Anpassungen, weder allein noch zusammen mit anderem Material.  

    Das Shooting beinhaltet die Bearbeitungen, die aus Änderungen von Farbe, Ausschnitt, Kontrast und Belichtung nach dem Ermessen des Fotografen bestehen. Eventuelle Retuschen, die nach Ermessen des Fotografen vorgenommen werden, müssen im Vornhinein vereinbart werden und wirken sich auf den Preis aus.

  • Der Fotograf ist nicht verantwortlich für die Einholung von Modell-, Eigentums-, Marken-, Urheberrechts- oder sonstigen Freigaben in Verbindung mit dem/den Bild(ern), es sei denn, dies wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle notwendigen Genehmigungen für die Verwendung von Bildern einzuholen, die eine Freigabe oder andere Zustimmungen erfordern.

    Sollte der Fotograf sich bereit erklären, Freigaben zu erteilen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen, ob diese Freigaben für die Zwecke des Kunden geeignet sind. Der Fotograf übernimmt keine Garantie für die Rechtsgültigkeit der Freigaben.

  • Bei Stornierung des Shootings wird eine Gebühr von 50% des vereinbarten Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.

    Sollten der Kunde nicht stornieren und der Fotograf am Ort des Termins eintrifft, ist der Kunde für die Zahlung der restlichen 50 % des Gesamtbetrages verantwortlich.

  • Wenn der Kunde ein Reshoot verlangt, zahlt er dem Fotografen eine zusätzliche Rechnung von einhundert Prozent des im Kostenvoranschlag oder in der Rechnung für das ursprüngliche Shooting angegebenen Betrages, zuzüglich aller Kosten für das Reshoot.

  • Der Fotograf hat die Möglichkeit, die Bilder zu archivieren, doch liegt es in der Verantwortung des Kunden, die erhaltenen Bilder ordnungsgemäß zu speichern und zu archivieren.

    Dem Kunden ist bekannt, dass optische, magnetische, elektronische und andere Medien zur Speicherung digitaler Daten von Natur aus instabil sind. Der Kunde entbindet hiermit den Fotografen und seine Vertragspartner und Vertreter von jeglicher Haftung für Ansprüche, Schäden oder Kosten, die dadurch entstehen, dass vom Fotografen gelieferte Datenträger unbrauchbar werden.

    Für die Reproduktion bereits gelieferter Bilder durch den Fotografen wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € erhoben.

  • Der Eingang der vollständigen Zahlung gemäß des Vertrages ist von entscheidender Bedeutung.

    KEINE RECHTE WERDEN GEWÄHRT, BEVOR DER FOTOGRAF DIE VOLLSTÄNDIGE ZAHLUNG ERHALTEN HAT, EINSCHLIESSLICH, FALLS ZUTREFFEND, EVENTUELLER SPÄTE ZAHLUNGSGEBÜHREN.

    SOFERN NICHT ANDERS VEREINBART, WIRD DIE NUTZUNG VON BILDERN VOR DER VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG ALS UNERLAUBTE NUTZUNG BETRACHTET. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DER ANGEMESSENE UND VEREINBARTE BETRAG, DER AN DEN FOTOGRAFEN FÜR EINE SOLCHE UNBERECHTIGTE NUTZUNG ZU ZAHLEN IST, DAS DOPPELTE DES RECHNUNGSBETRAGS BETRÄGT.

    Werden Nutzungsrechte vor der vollständigen Bezahlung eingeräumt, behält sich der Fotograf das Recht vor, diese Nutzungsrechte zu widerrufen, wenn der Kunde die Zahlung nicht rechtzeitig leistet.

    Alle Rechnungen sind bei Erhalt fällig. Anpassungen von Beträgen oder Fristen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung beantragt werden.

    Der Fotograf stellt dem Kunden keine Quittungen aus. Die Rechnung des Fotografen dient dem Kunden als Quittung für die geleistete Arbeit und die erbrachten Dienstleistungen. Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    Unter der Voraussetzung, dass der Fotograf den Auftrag professionell und kompetent ausgeführt hat, erklärt sich der Kunde bereit, dem Fotografen alle Rechnungen und Auslagen im Zusammenhang mit dem Auftrag zu zahlen, unabhängig davon, ob der Kunde ein oder mehrere Bilder verwendet oder nicht.

  • Der Fotograf ist bestrebt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. Sofern nicht anders angegeben, kann der Fotograf die Bilder in einem vom Fotografen gewählten, dem Industriestandard entsprechenden Datenformat mit einer Auflösung liefern, die nach Ansicht des Fotografen für die Reproduktionstechnologie und die Nutzung(en), für die die Bilder lizenziert sind, geeignet ist, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

    Der Fotograf verwendet Kameras und Monitore, die nach Industriestandards farbkalibriert sind. Aufgrund von Abweichungen bei anderen Monitoren, Software und Computerplattformen können die Bilder jedoch auf anderen Monitoren anders dargestellt werden. Daher werden die Neutraltöne so eingestellt, dass sie mathematisch neutral sind, und die Farben werden so angepasst, dass sie einen angenehmen Farbton haben.

    Alle Bearbeitungen erfolgen nach dem Ermessen des Fotografen. Der Fotograf behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungen abzulehnen.  Einige Bilder können nach Ermessen des Künstlers nur in Farbe oder Schwarz-Weiß produziert werden. Wenn der/die Kunde(n) eine zusätzliche Bearbeitung der Bilder wünschen, wird dafür eine separate Gebühr ab 50,00 € pro Bild erhoben.

  • Die Aufnahmen werden an einem mit dem Fotografen vereinbarten Ort durchgeführt.  Der Fotograf wird keine Grundstücke/Orte betreten oder nutzen, die als ungesetzlich gelten.  Der Fotograf ist an alle Regeln gebunden, die für das Grundstück oder den Ort gelten.  Wenn der Kunde auf einem Privatgrundstück fotografieren möchte, ist er selbst dafür verantwortlich, die Genehmigung des Eigentümers des Grundstücks einzuholen.  Der Fotograf ist nicht für die Gefahren vor Ort verantwortlich, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Shooting auf eigenes Risiko zu absolvieren.

    Andere Fotografen/Videofilmer sind während des Fotoshootings nicht erlaubt, es sei denn, es wurde mit dem Fotografen vereinbart. Der Kunde oder seine Gäste dürfen während des Fotoshootings keine Aufnahmen mit dem Handy machen, es sei denn, der Fotograf hat dem zugestimmt.

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder die hierin gewährten Rechte abzutreten oder zu übertragen. Dieser Vertrag ist für den Kunden und den Fotografen sowie deren jeweilige Auftraggeber, Angestellte, Vertreter und Rechtsnachfolger verbindlich und kommt diesen zugute. Der Kunde und seine Auftraggeber und Angestellten haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller Zahlungen und sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

    Änderungen oder Verzichtserklärungen zu einzelnen Punkten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt und von den Parteien unterzeichnet sind. E-Mails und elektronische Unterschriften gelten als rechtsgültig und verbindlich. Die Rechnung kann jedoch die mündlichen Genehmigungen des Kunden für zusätzliche Bilder, Gebühren und Auslagen widerspiegeln, die aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Abschluss des Fotoauftrags nicht schriftlich bestätigt werden konnten, und der Kunde ist daran gebunden.

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung als von dieser Vereinbarung trennbar und berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

    Dieser Vertrag stellt die gesamte und einzige Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den beiden Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

  • Für alles, was nicht ausdrücklich erwähnt wird, verweisen wir auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Etwaige Streitigkeiten werden vom Gericht in Bozen entschieden.

Ich freue mich auf unsere gute Zusammenarbeit